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EFS

Leipzig, Sachsen

Neubau einer Wohnanlage in Leipzig


Eingeladener Realisierungswettbewerb

Der städtebauliche Entwurf ist durch die Umgebungsbebauung, Straßenverlauf und Himmelsrichtungen bestimmt. Aufgrund der Lärmbelastung der EFS war eines der wesentlichen Entwurfsziele, eine maximale Wohnungsanzahl zur Grundstücksinnenseite zu organisieren und die Bebauung so anzulegen, dass ein maximaler Lärmverschluss gewährleistet wird.

Die Bebauung besteht aus drei Baukörpern, die aufgrund Ihrer Form und Verbindung unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Entlang der Emil-Fuchs-Straße bilden Sie eine dem Straßenverlauf folgende, rhythmisierte Bebauung mit zwei in die Tiefe des Grundstückes gestreckten Kämmen. Der Abschluss nach Westen erfolgt durch einen annähernd quadratischen Kopfbau. Die straßenbegleitende Bebauung ist entlang der Emil-Fuchs-Straße lediglich durch schmale Durchgänge getrennt. Auf Höhe des Daches werden diese wieder verbunden und bilden damit eine durchgängige, verkettete Bebauung. Die schmalen Durchgänge gliedern die Straßenfront, gewähren dem Vorbeifahrenden einen kurzen Einblick in die grünen Innenhöfe und definieren die Ausdehnung der 3 Einzelgebäude. Sie sind gedacht als Reminiszenz an die im Waldstraßenviertel typischen, engen Zwischenräume der Altbebauung, wie sie in der näheren Umgebung mehrfach zu finden sind.

Die Form des Kopfgebäudes referenziert in Lage und Größe auf das Hauptgebäude der ehemaligen Kirche. Sie bildet zusammen mit dem erhaltenen Kirchturm einen halböffentlichen Vorplatz, der dem ganzen Ensemble Identität und Adressierung gibt.

Im Hof werden durch die Gebäude zwei Innenhöfe sowie entlang des Wassers ein durchgängiger Außenraum definiert. Die erdgeschossigen Wohnungen erhalten alle eine zum Garten orientierte Terrasse. Die übrige Fläche dient zur Unterbringung von Spielplatzflächen für unterschiedliche Altersgruppen, Wegen und Vegetation. Nahezu das gesamte Grundstück ist unterbaut, der nicht überbaute Bereich ist mit einer Überdeckung von min. 80cm versehen. Dies bedeutet ausreichend Aufbau für eine angemessene Ausbildung der Außenanlagen und Pflanzung von Sträuchern, jedoch keine Baumpflanzungen. Diese beschränken sich auf den Bereich außerhalb der Unterbauung.

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